Entgeltumwandlung verstehen: So sparst Du Steuern und Sozialabgaben
Erfahre, wie Entgeltumwandlung funktioniert und welche Sparpotenziale Du damit hast. Wir zeigen Dir die praktischen Auswirkungen auf Dein Netto-Einkommen.
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Wir erklären Dir die wichtigsten Begriffe und Konzepte einfach und verständlich
Die Entgeltumwandlung ist einer der wichtigsten Mechanismen der betrieblichen Altersvorsorge. Dabei verzichtest Du auf einen Teil Deines Bruttogehalts, der dann direkt in eine Altersvorsorge fließt. Das klingt erstmal wie ein Verlust – ist es aber nicht. Du sparst nämlich Steuern und Sozialabgaben. Bei einem Beitrag von 200 Euro monatlich können das schnell 50-60 Euro pro Monat sein, die Du einfach einsparst.
Das Beste: Dein Arbeitgeber muss mindestens 50 Prozent der Beitragssätze bezuschussen. Das bedeutet, für jeden Euro, den Du sparst, steuert Dein Arbeitgeber noch etwas dazu. Dadurch baust Du schneller ein größeres Vermögen auf als Du vielleicht denkst.
Mehr erfahrenDein Arbeitgeber ist verpflichtet, mindestens 50 Prozent der Beitragssätze zu bezuschussen. Das ist nicht optional – das ist Dein Recht.
Details lesenZwei unterschiedliche Vertragsformen mit verschiedenen Vor- und Nachteilen. Wir zeigen Dir, welche zu Deiner Situation passt.
Vergleich ansehenDeine Ansprüche gehören Dir. Beim Wechsel des Arbeitsgebers kannst Du Deine Rückdeckungsversicherung mitnehmen – das funktioniert einfacher als Du denkst.
Wie es funktioniertEs gibt klare Beitragsgrenzen und Freibeträge. Wenn Du diese kennst, kannst Du Deine Steuerersparnis optimal ausnutzen.
Beitragsgrenzen erkundenTiefer einsteigende Artikel zu den Kernthemen
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Dein Arbeitgeber muss mindestens 50 Prozent der Beitragssätze für Entgeltumwandlung bezuschussen. Wir erklären Dir die rechtlichen Grundlagen und Deine Rechte.
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Welche Vertragsform passt zu Dir? Wir vergleichen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds – mit Vor- und Nachteilen jeder Option.
Vergleich ansehenSchritt für Schritt von der Anmeldung bis zur Rente
Dein Arbeitgeber informiert Dich über die verfügbaren Optionen und Tarife. Gemeinsam wählt ihr die passende Lösung.
Du füllst einen Antrag aus und erklärst Dich einverstanden. Die Entgeltumwandlung wird schriftlich vereinbart.
Die Versicherung wird abgeschlossen. Dein Arbeitgeber leitet ab sofort die vereinbarten Beiträge ein – inklusive seines Zuschusses.
Während Du arbeitest, wächst Dein Vermögen. Der Versicherer investiert die Beiträge nach dem gewählten Tarif.
Nach Erreichen des Rentenalters bekommst Du Deine Rente oder Einmalzahlung. Das Geld ist vollständig steuerpflichtig.
Ein Team von Fachleuten mit umfassender Erfahrung in Altersvorsorge
Finanzberater und Versicherungsexperte
Seit 15 Jahren spezialisiert auf Betriebliche Altersvorsorge und Entgeltumwandlung. Klaus hilft Arbeitnehmern, ihre Steuerersparnis zu maximieren.
Arbeitsrecht und Sozialversicherung
Dr. Weber ist Expertin für die rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie erklärt komplexe Regelungen verständlich und gibt praktische Tipps.
Altersvorsorge und Vermögensplanung
Mit über 20 Jahren Erfahrung berät Thomas Unternehmen und Arbeitnehmer zu optimalen Altersvorsorgestrategien. Er versteht beide Seiten.
Fotoimpressionen rund um Altersvorsorge und Finanzplanung
Geschichtliche Entwicklung der Betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland
Einführung der Entgeltumwandlung als standardisiertes Instrument
Erhöhung der Beitragsgrenzen für steuerbegünstigte Altersvorsorge
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt Transparenzanforderungen
Betriebsrentenstärkungsgesetz stärkt Portabilität und Arbeitnehmerschutz
Moderne Regelungen für digitale Verwaltung und Transparenz
Die wichtigsten Fragen zur Betrieblichen Altersvorsorge beantwortet
Bei der Entgeltumwandlung verzichtest Du auf einen Teil Deines Bruttogehalts, der dann in eine Altersvorsorge fließt. Du sparst dabei Lohn- und Kirchensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber muss mindestens 50 Prozent der Beitragssätze bezuschussen. Das bedeutet: Für jeden Euro, den Du einsparst, zahlt Dein Arbeitgeber noch etwas dazu.
Ja, das ist verpflichtend. Der Arbeitgeber muss mindestens 50 Prozent der Beitragssätze bezuschussen. Das ist ein Arbeitnehmerrecht, das durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz festgelegt wurde. Es gibt keine Ausnahmen davon – es sei denn, Dein Arbeitgeber leistet einen freiwilligen höheren Zuschuss.
Ja, Du kannst Deine Rückdeckungsversicherung beim Jobwechsel mitnehmen. Das nennt sich Portabilität. Es gibt verschiedene Optionen: Du kannst die Versicherung stehen lassen und die Beiträge weiterhin von Dir bezahlen, sie zu einem neuen Arbeitgeber transferieren oder auch zur Direktversicherung wechseln. Die Regelungen sind seit 2018 deutlich arbeitnehmerfreundlicher geworden.
Die Beitragsgrenzen sind in Deutschland relativ großzügig. Es gibt allerdings unterschiedliche Grenzen je nach Vertragsform. Für Direktversicherungen und Pensionskassen gelten zum Beispiel die Grenzen des Einkommensteuergesetzes. Es lohnt sich, einen Berater zu konsultieren, um Deine persönliche Situation zu optimieren.
Ja, die Leistungen aus einer Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung sind im Rentenalter vollständig steuerpflichtig. Das ist ein wichtiger Punkt bei der Planung: Während die Beiträge jetzt steuerbegünstigt sind, zahlst Du auf die Rente später Einkommensteuer. Trotzdem lohnt sich die Entgeltumwandlung in den meisten Fällen, weil die jetztige Steuerersparnis größer ist als die spätere Besteuerung.
Das hängt von Deiner persönlichen Situation ab. Direktversicherungen sind einfach und direkt bei der Versicherung, während Pensionskassen kollektiv organisiert sind. Pensionskassen bieten oft bessere Renditen, haben aber auch andere Kostenstrukturen. Es lohnt sich, beide Optionen zu vergleichen – wir helfen Dir dabei.